Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Personeco GmbH, Grullbadstr. 90a in 45661 Recklinghausen (nachfolgend Personeco) und dem Kunden* (nachfolgend Kunde), der die von Personeco auf der als Web-App angebotenen Plattform (nachfolgend Plattform, erreichbar unter: app.personeco.de) angebotenen Leistungen in Anspruch nimmt.
  2. Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung (abrufbar unter: personeco.de/Datenschutz).
  3. Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Personeco den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

Vertragsgegenstand, Zugriffsrechte für Dritte

  1. Personeco bietet eine Plattform an, über die Kunden Fragebögen aus einer von Personeco bereitgestellten Auswahl von Skalen (thematische Einheiten zu psychologischen Konstrukten, die in der Auswertung dargestellt werden) für Befragungen von Personen zusammenstellen können. Die erstellten Fragebögen können Kunden digital an ausgewählte Teilnehmer (z.B. Mitarbeiter, Bewerber, Coachees) (nachfolgend Teilnehmer) senden. Die Teilnehmer können die Fragebögen digital ausfüllen (nachfolgend Testung). Die zu einem gemeinsamen Zweck erhobenen Teilnehmerdaten werden innerhalb von Projekten (nachfolgend Projekt) verwaltet.
  2. Personeco entwickelt auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung gemäß der Preisliste von Personeco, die unter personeco.de/preisliste eingesehen werden kann, weitere Skalen für den Kunden und stellt dem Kunden diese auf der Plattform zur Nutzung in Projekten zur Verfügung. Personeco räumt dem Kunden an den Skalen ein einfaches Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen von Ziffer 4 ein. Die Nutzung von auf Anfrage entwickelten Skalen beschränkt sich auf die Nutzung innerhalb der Plattform im Rahmen dieser AGB. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Skalen anderweitig, insbesondere nicht außerhalb der Plattform, zu verwenden.
  3. Auf der Plattform haben Kunden die Möglichkeit, die Ergebnisse der ausgefüllten Fragebögen einzusehen und verschiedene Auswertungen vorzunehmen.
  4. Der Kunde kann über seinen Account Dritten, z.B. externen Beratern, (nachfolgend freigeschaltete Person) einen Zugang zu eigenen Projekten freischalten. Hierzu muss sich die freigeschaltete Person zuvor gemäß Ziffer 3 auf der Plattform registrieren. Der Kunde legt im Rahmen der Freischaltung die Zugriffsrechte (z.B. Leserechte, Fragebogen anlegen, Fragebogen freigeben) für die freigeschaltete Person fest. Der Kunde ist berechtigt die Zugriffsrechte zu jeder Zeit zu ändern, zu entziehen oder zu erweitern. Personeco ist an der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und der jeweiligen freigeschalteten Person nicht beteiligt. Der Kunde haftet für Handlungen von freigeschalteten Personen genauso wie für eigenes Verhalten. Das Verhalten der freigeschalteten Personen wird dem Kunden zugerechnet.
  5. Die jeweils aktuelle Funktionalität der Plattform kann der Kunde unter personeco.de/leistungsbeschreibung einsehen.

Registrierung und deren Voraussetzungen, Vertragsschluss

  1. Die vollständige Nutzung der Plattform setzt die Registrierung als Kunde auf der Plattform voraus.
  2. Die Registrierung als Kunde ist ausschließlich unter Verwendung des auf der Plattform bereitgestellten elektronischen Registrierungsformulars möglich. Der Kunde hat hierzu das Registrierungsformular mit Angaben zu
    • E-Mail-Adresse
    • Anrede, Vorname, Nachname
    • Passwort
    auszufüllen und durch Anklicken der Schaltfläche „Registrieren“ abzusenden. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Kunde der Geltung
    • dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • der Datenschutzerklärung und
    • einem Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
    zugestimmt hat. Das Registrierungsformular kann daher nur abgesendet werden, wenn der Kunde die vorgenannte Zustimmung erklärt hat. Durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars erstellt der Kunde einen Account (nachfolgend Account) und gibt sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Plattform ab.
  3. Nach Absenden des Registrierungsformulars erhält der Kunde von Personeco eine automatische E-Mail. Mit der automatischen E-Mail wird die Registrierung bestätigt. Mit dieser E-Mail erhält der Kunde zudem die vorbenannten Vertragstexte in Textform. Bestätigt nachfolgend der Kunde seine Registrierung durch Auswahl des in der Bestätigungsmail aufgeführten Hyperlinks (Double-Opt-In), kommt zwischen dem Kunden und Personeco ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande (nachfolgend Nutzungsvertrag).
  4. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Pro Kunde ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar.
  5. Die Registrierung als Kunde auf der Plattform ist nur Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB erlaubt. Die Registrierung ist zudem nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen sowie nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erlaubt. Die Registrierung als juristische Person sowie die Verwaltung des Accounts darf nur von Personen vorgenommen werden, die als gesetzliche Vertreter oder sonstige Berechtigte der juristischen Person in deren Auftrag und Willen handeln. Zur Verifikation der Berechtigung gemäß vorstehendem Satz wird Personeco bei Bedarf weitere Unterlagen (z.B. Prokura, schriftliche Erlaubnis, etc.) beim Kunden anfordern.
  6. Ein Anspruch auf Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Personeco behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
  7. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von Personeco hat der Kunde die Daten zu bestätigen.

Einräumung von Nutzungsrechten an der Plattform

  1. Personeco räumt dem Kunden hiermit das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im Rahmen der Bestimmungen dieser AGB zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
  3. Der Kunde ist ohne Erlaubnis von Personeco nicht berechtigt, die Plattform und den Zugang zur Plattform, über die Regelungen von Ziffer 4.2 hinaus, Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Plattform öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

Einräumung von Nutzungsrechten an Inhalten des Kunden

  1. Der Kunde räumt Personeco das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend Inhalte), z.B. Logos, Bilder, Texte ein. Hiervon erfasst ist insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Verwendung, des Betreibens, des Kopierens, des öffentlichen Vorführens oder Anzeigens, des Verbreitens, des Modifizierens, des Übersetzens und des Erstellens von abgeleiteten Versionen der Verbreitung sowie das Recht der Bearbeitung. Personeco ist insbesondere berechtigt, die Inhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Services und Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.
  2. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die in Ziffer 5.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.

Geheimhaltungspflichten, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden, Accountnutzung, Sanktionen und Sperrung des Accounts

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Login-Daten, Passwörter, etc. geheim zu halten und seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sich nach jeder Sitzung abzumelden. Erklärungen und Handlungen, die nach einem Login mit dem Passwort und der E-Mail-Adresse des Kunden abgegeben bzw. begangen werden, können dem Kunden auch dann zuzurechnen sein, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Eine Zurechnung erfolgt insbesondere dann, wenn der Kunde Dritten (auch Familienangehörigen) vorsätzlich oder fahrlässig Zugang zum Passwort oder dem Account verschafft. Der Kunde hat Personeco unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zugänglich und bekannt sind.
  2. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist Personeco aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. Personeco informiert den Kunden hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Personeco Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird die Hinweise von Personeco zur Problemanalyse im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren berücksichtigen und alle dem Kunden vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an Personeco weiterleiten.
  4. Der Kunde beachtet die von Personeco für die Einrichtung und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.
  5. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.
  6. Der Kunde verpflichtet sich:
    • a) den Fragebögen gesetzlich erforderliche Informationen, Hinweise, Belehrungen, Kennzeichnungen, Erklärungen, Verbraucherschutzinformationen und Pflichtangaben hinzuzufügen, sodass gegenüber den Teilnehmern sämtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllt werden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Impressum, Datenschutzerklärung, rechtskonforme E-Mail-Signatur);
    • b) sämtliche datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten und Projekte datenschutzkonform durchzuführen;
    • c) sämtliche arbeitsrechtlichen Vorgaben bei Durchführung der Projekte einzuhalten;
    • d) die Projekte rechtskonform auszugestalten, insbesondere zu prüfen und sicherzustellen, dass die Erhebung, Auswertung und Nutzung der Fragebogendaten rechtmäßig erfolgt;
    • e) bei der Durchführung der Projekte keiner Rechte Dritter zu verletzen;
    • f) keine unwahren oder unsachlichen Inhalte oder Fragebögen zu erstellen;
    • g) keine Falschangaben hinsichtlich seiner Daten zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten;
    • h) keine Inhalte oder Fragebögen zu erstellen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;
    • i) keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation (beispielsweise Spam) auf der Plattform zu betreiben;
    • j) keine E-Mails, insbesondere mit Links zu Fragebögen, an Teilnehmer zu senden, ohne dazu berechtigt zu sein;
    • k) nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) Inhalte oder Informationen von Teilnehmern zu erfassen oder auf andere Art auf die Plattform zuzugreifen, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Erlaubnis von Personeco eingeholt wurde;
    • l) keine gesetzlich geschützten Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein oder Links zu solchen Inhalten zu setzen.
  7. Personeco ist berechtigt, Inhalte, Fragebögen und Angaben, die gegen die AGB verstoßen, die gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen, Regeln der Höflichkeit, der Etikette, der Sachlichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, unwiederbringlich zu löschen. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bereits gelöschter Inhalte, Fragebögen und Angaben.
  8. Verstößt der Kunde gegen die AGB oder gesetzliche Vorschriften oder liegt ein anderer wichtiger Grund vor, kann Personeco
    • a) betreffende Inhalte, Fragebögen und Angaben des Kunden abändern oder löschen;
    • b) den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren und
    • c) den Nutzungsvertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
    Diese Sanktionen kann Personeco ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Kunden auch gegen dessen ausdrücklichen Willen verhängen.
  9. Nachdem ein Kunde gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts. Sobald ein Kunde gesperrt wurde, darf sich dieser Kunde auch nicht mit einem anderen Account anmelden oder sich neu registrieren.
  10. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der Pflichten nach dieser Ziffer 6.

Technische Verfügbarkeit der Plattform, Anpassungen

  1. Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt 98 % im Jahresmittel einschließlich Wartungsarbeiten.
  2. Die Wartung der Plattform ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 9 - 17 Uhr (MEZ) gewährleistet. Im Falle einer schwerwiegenden Störung und wenn die Nutzung der Plattform unmöglich oder stark eingeschränkt ist, wird die Wartung unverzüglich ab Kenntnisnahme seitens Personeco oder Information durch den Kunden durchgeführt. Personeco wird den Kunden unverzüglich über die Wartungsarbeiten informieren und diese entsprechend den technischen Gegebenheiten in der schnellstmöglichen Zeit durchführen. Wenn es nicht möglich ist, die Störung innerhalb von 12 Stunden zu beheben, wird Personeco den Kunden innerhalb von 24 Stunden per E-Mail unter Angabe der Gründe darüber informieren.
  3. Personeco ist berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform, aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.

Vergütung und Zahlung

  1. Der Kunde zahlt an Personeco eine Vergütung auf Basis einer pay-per-use Abrechnung für jeden vollständig vom jeweiligen Teilnehmer ausgefüllten und innerhalb der Projektlaufzeit auf dem Server von Personeco eingegangenen Fragebogen zu den in der Preisliste von Personeco festgelegten Konditionen, die unter personeco.de/preisliste eingesehen werden können.
  2. In der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung statuierte Mitwirkungshandlungen und Verpflichtungen von Personeco, insbesondere gemäß den Ziffern 3.8., 3.10. und 4.2. des Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Ziffer 13.3, sowie die Durchführung des Audits und die Unterstützung von Personeco beim Audit gemäß Ziffer 6.2. des Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Ziffer 13.3, sind gesondert zu einem Stundensatz von 250,- Euro (netto) zu vergüten.
  3. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
  4. Personeco erstellt auf Anfrage des Kunden über seinen Account, spätestens jedoch zum Ablauf von jeweils zwei Kalendermonaten, eine elektronische Rechnung (im PDF-Format) für den jeweiligen Kalendermonat. Der Kunde erklärt sich mit der Rechnungsstellung ausschließlich im elektronischen Format einverstanden. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch an die vom Kunden gegenüber Personeco nachweislich zuletzt im Account hinterlegten E-Mail-Adresse versandt. Im Falle von Änderungen in der E-Mail-Adresse hat der Kunde Personeco unverzüglich die aktuelle E-Mail-Adresse über die Eingaben vom Account mitzuteilen.
  5. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ausschließlich unter Verwendung der von Personeco angebotenen Zahlungsart „Überweisung“ zu leisten.
  6. Personeco behält sich gegenüber Kunden, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, die Geltendmachung des Anspruchs auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) vor.
  7. Sämtliche sonstigen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform möglicherweise entstehenden Kosten (z.B. Verbindungskosten) werden vom Kunden getragen und sind nicht Gegenstand dieser AGB

Vertragslaufzeit, Beendigung des Nutzungsvertrages

  1. Der Nutzungsvertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
  2. Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. Der Nutzungsvertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  4. Ungeachtet der Regelung in Ziffer 9.3 kann Personeco diesen Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
    • a) der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
    • b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Abrechnungen erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Abrechnungen erreicht, in Verzug ist; oder
    • c) der Kunde der Geltung geänderter AGB gemäß Ziffer 16.2 widerspricht.
  5. Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 9.3 kann der Kunde diesen Nutzungsvertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung dieser AGB gemäß Ziffer 16.2 ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  6. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  7. Die Kündigung kann über den Account oder in Textform per E-Mail an info@personeco.de vorgenommen werden.

Pflichten bei und nach Beendigung des Nutzungsvertrages

  1. Im Falle einer Beendigung des Nutzungsvertrages werden sämtliche Projekte beendet.
  2. Teilnehmer können Fragebögen nach Ende des Nutzungsvertrages nicht mehr ausfüllen.

Haftungsbeschränkungen

  1. Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 11.1 haftet Personeco nur, wenn und soweit Personeco, den gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Personeco Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von Personeco oder der von Personeco zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet Personeco jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Personeco. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Personeco, der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Personeco, ist die Haftung von Personeco der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. Die in den vorstehenden Ziffern 11.1 und 11.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 11.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von Personeco nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
  4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 11 unberührt.

Freistellung

  1. Der Kunde stellt Personeco von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Datenschutz-, Urheberrechts- und Schutzrechtsverletzungen, die gegen Personeco in Zusammenhang mit den vom Kunden erstellten Fragebögen und der Durchführung der Projekte, sowie dem Versand der Fragebögen oder Links zu den Fragebögen, erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die Personeco durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehenden Schadensersatzansprüche von Personeco. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter abzuwehren. Personeco ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Soweit Personeco die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.
  2. Der Kunde stellt Personeco gemäß Ziffer 12.1 auch für Ansprüche frei, die auf Handlungen einer vom Kunden gemäß Ziffer 2.3 freigeschaltete Person beruhen.

Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
  2. Für jede Befragung ist eine Kennung zu vergeben. Diese kann seitens der Plattform automatisch erstellt werden; vergibt der Kunde selbst eine Kennung, hat er sicherzustellen, dass diese datenschutzkonform ist.
  3. Die Parteien schließen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab, die die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere die Verarbeitung, Speicherung, Veränderung, Übermittelung, Sperrung oder Löschung von personenbezogenen Daten, regelt.

Vertraulichkeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer 14.2 betreffend Personeco, die dem Kunden während der Vertragslaufzeit mitgeteilt, offengelegt oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gekommen sind, streng vertraulich zu behandeln. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer 14 ist der Kunde nicht berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung von Personeco zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.
  2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dieser Ziffer 14 gilt
    • a) für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie
    • b) über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch für solche Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen, z.B. Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen von Personeco
    Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Form solche Informationen verkörpert sind. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dieser Ziffer 14 gilt damit insbesondere auch für Prototypen, Software und Programmcodes, Angebote, Rechnungen, Kalkulationen, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Handbücher, Memoranden sowie sonstige Unterlagen, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer 14.2 enthalten sind.
  3. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 14.2 dürfen offengelegt werden,
    • a) soweit die entsprechenden Informationen allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind;
    • b) soweit die entsprechenden Informationen dem Empfänger bereits ohne Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung dieser Ziffer 14 oder von sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungsvorschriften rechtmäßig bekannt geworden sind;
    • c) soweit dies aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder aufgrund gesetzlicher Offenlegungspflichten zwingend erforderlich ist.
    § 5 GeschGehG bleibt unberührt.
  4. Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder die sonstigen vertraulichen Informationen von Personeco, einschließlich solcher aus dem GeschGehG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 14 unberührt. Die in dieser Ziffer 14 geregelten Verpflichtungen werden - vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen - durch die Bestimmungen des GeschGehG oder durch sonstige gesetzliche Bestimmungen nicht beschränkt.
  5. Im Falle der Verletzung dieser Ziffer 14 behält sich Personeco das Recht vor, weitere Schritte gegen den Kunden zu ergreifen, einschließlich und ohne Einschränkung zivilrechtlicher Klagen auf Schadenersatz sowie einstweiliger Verfügungen.
  6. Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.
  7. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dieser Ziffer 14 gilt klarstellend über die Beendigung des Nutzungsvertrages gemäß Ziffer 3.3 hinaus.

Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Auf die vertragliche Zusammenarbeit der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit der vertraglichen Zusammenarbeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Personeco.
  3. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist Erfüllungsort der Sitz von Personeco

Änderung dieser AGB salvatorische Klausel

  1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Personeco behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Personeco wird den Kunden über Änderungen der AGB unverzüglich per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der geänderten AGB, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
  3. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für Personen jedes Geschlechts.

Stand: Juni 2021